Regeln für Pilzsammler
Zur notwendigen Lebensgemeinschaft des Waldes und zur Nahrung wildlebender Tiere gehören alle Gewächse, auch giftige und essbare Pilze und Wildfrüchte. Daher dürfen sie nicht mutwillig beschädigt oder zerstört werden.
Folgende Regeln sollten unbedingt beachtet werden wenn Sie Pilze sammeln möchten.
Giftpilz verfärbt Silberlöffel, Zwiebel & Knoblauch schwarz...
Ist ein Irrglaube..., da sie die Organe die Menschen und Tiere haben, die von den Pilzgiften zerstört werden, nicht besitzen.
Giftpilz verfärbt Silberlöffel, Zwiebel & Knoblauch schwarz...
Regel 1
Sammeln Sie nur Pilze von denen Sie sicher wissen, dass sie genießbar sind. Niemals einer der offenbar nicht auszurottenden alten Pilzweisheiten befolgen, die zum Teil viel lebensgefährlichen Unsinn enthalten, wie zum Beispiel:
- Giftpilze färben Silber, Zwiebeln, Knoblauch usw. schwarz, oder
- Schnecken befallen nur essbare Pilze.
Regel 2
Sammeln Sie nur so viele Pilze, wie Sie am gleichen oder folgenden Tag verzehren können. Max.1kg pro Tag und Person. Das Anlegen von Hamstervorräten sollte in heutiger Zeit unterbleiben.
Regel 3
Keine nassen, zerfressenen und unappetitlich riechenden Pilze sammeln, auch wenn sie als essbar erkannt wurden.
Regel 4
Ältere, reife Pilze zur Sporenstreuung stehen lassen. Stellt man beim Abschneiden eines Pilzes Madenbefall fest, wird er mit der Fruchtschicht nach unten auf den Boden gelegt. Er wirft auch so noch seine Sporen ab und sorgt für gesunde Nachkommen.
Regel 5
Ganz junge Pilze, gerade durch den Boden brechende Exemplare werden stehen gelassen. Das Sammeln winziger Jungpilze ist nicht nur unergiebig, es zeugt auch von Raffgier und Egoismus. Zudem besteht durch diesen "Babymord" bei vielen essbaren Arten Verwechslungsgefahr mit ihren giftigen Doppelgängern.
seltene und geschützte Art
seltene und geschützte Art
Regel 6
Seltene Pilzarten sind unbedingt zu schonen, auch wenn sie essbar sind. Aussagen wie "vernünftiges Pilzsammeln schadet den Mycelien nicht" sind zwar richtig, rechtfertigen das Sammeln seltener und bedrohter Speisepilzarten aber nicht.
Regel 7
Zerstören Sie nie Pilze, die sie nicht kennen! Erfreuen Sie sich ihrer Schönheit und gönnen sie auch anderen diese Freude.
Regel 8
Zerstören Sie nie Pilze, die Sie als ungenießbar oder gar giftig für den Menschen erkannt haben! Sie sind oft Nahrung für das Wild, eine Zierde des Waldes und von großer Bedeutung für den Naturhaushalt.
Regel 9
Sicher erkannte Arten können oberhalb der Basis abgeschnitten oder aus dem Boden herausgedreht werden. Pilze, die man nicht kennt, sollen in jedem Fall zu Bestimmungszwecken vorsichtig aus dem Boden gedreht werden. Bodenwunden, die nicht zu vermeiden sind, werden mit Erde wieder abgedeckt.
Regel 10
Pilze sofort am Sammelort von Verschmutzungen wie Erde, Laub oder Nadeln befreien. Schleimige Teile einiger essbaren Arten (z.B. großer Gelbfuß) abziehen oder abschaben.
Regel 11
Pilze sammeln in Plastiktüten ist nicht nur unsachgemäß, sondern auch gesundheitsgefährdend. Die Pilze werden zerdrückt, unansehnlich und verderben bei wärmerer Witterung binnen kurzer Zeit. Schwere Lebensmittelvergiftungen mit all ihren unangenehmen Symptomen und Begleiterscheinungen können die Folge sein.
Sammeln Sie deshalb Pilze in einem luftdurchlässiges Behältnis, z.B. einem Korb.
Regel 12
Pilze , die Sie zuhause anhand ihrer Literatur und zur Erweiterung ihrer Artenkenntnis bestimmen wollen, sollten Sie getrennt von ihren Speisepilzen aufbewahren. Ein Lamellenstück tödlich giftiger Arten (z.B. Grüner Knollenblätterpilz) zwischen dem zum Verzehr vorgesehenen Sammelgut, macht dieses unbrauchbar.
Verhalten Sie sich verantwortungsvoll, wenn Sie im Wald unterwegs sind!
Regel 13
Jeder Waldbesucher, somit auch jeder Pilzsammler ist der Natur verantwortlich. Schonungen, Nistplätze usw. sind zu meiden. Auch eine übermäßige Lärmentwicklung (lautes Schreien, Mitführen von Radios usw.) im Wald ist zu unterlassen.
Regel 14
Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen den Verdacht haben, sich möglicherweise durch Pilze vergiftet zu haben, suchen Sie sofort einen Arzt auf. Zur späteren Bestimmung durch einen Pilzsachverständigen sollten Sie eventuell vorhandene Putzabfälle bzw. Reste der Mahlzeit mitnehmen.